OLG Frankfurt a.M.: Auskunftsanspruch gegen Insolvenzverwalter auch im Eilverfahren möglich.
Heidrun Jakobs - 06. Mai 2020
„Das Leben ist ungerecht, aber nicht immer zu deinen Ungunsten“, sagte schon John F. Kennedy.
Das hatte jetzt auch meine Mandantin erfahren, eine mittelständische GmbH, die Lagerräume vermietet hatte und die Mieterin nunmehr in Insolvenz geriet. Wie das so ist bei insolventen Unternehmen, blieb die monatliche Miete für mehrere Monate aus. Auch nach dem eröffneten Insolvenzverfahren zahlte der bestellte Insolvenzverwalter von der ehrenwerten Kanzlei Jaffé keine Miete. Pflichtwdrig wie ich meine, da die Miete eine Masseverbindlichkeit ist.