Blog von Heidrun Jakobs

Landgericht Bonn erlässt einstweilige Verfügung gegen die Telekom GmbH, Sparte t-mobile

Dass Mobilfunkunternehmen nicht gerade die seriösesten Unternehmen am Markt sind, dürfte allgemein bekannt sein. Das gilt insbesondere auch für die Deutsche Telekom GmbH, Sparte t-mobile, die meinem Mandanten besonderes schwer zugesetzt hatte. Doch was war passiert?

Als mein Mandat eine Immobilienrenovierung finanzieren wollte wurden ihm jegliche Finanzierungsanfragen von Bankenseite abgelehnt.

Sensationsnachricht für alle Prämiensparer!

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einer heute veröffentlichten Allgemeinverfügung Kreditinstitute verpflichtet, Prämiensparkunden darüber zu informieren, ob unwirksame Zinsanpassungsklauseln verwendet wurden. Darüber hinaus haben die Kreditinstitute ihren Kunden auch zu erklären, ob die verwendeten Zinsklauseln zu geringe Zinsen enthalten.

Bankkunden aufgepasst: Bankgebühren zurück fordern!

Mit seinem Urteil vom 27.04.2021 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter dem Aktenzeichen XI ZR 26/20 die nahezu von allen Banken verwendete Klausel, dass die Bank die Entgelte anpssen kann und eine Zustimmung des Kunden als erteilt gilt, wenn der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, als unwirksam erachtet. 

Das bedeutet nun für jeden einzelnen Bankkunden, dass Entgelte, die die Bank erhöht hat, zurückgefordert werden können.

Wie es geht lesen Sie in dem nachfolgenden Beitrag:

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