BGH: Entgelte für Pfändungsschutzkonten rechtswidrig!
Heidrun Jakobs - 14. November 2012
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat erneut die Verbraucherrechte gegen Kreditinstitute gestärkt. Mit seinem Urteil vom 13. November 2012, Aktenzeichen XI ZR 145/12, hat der BGH entschieden, dass Kreditinstitute ihren Kunden keine erhöhten Entgelte für das Führen von Pfändungsschutzkonten, sogenannte „P-Konten“ abverlangen dürfen. Seit dem 01.