Sparkassen

Deutsche Bank unterliegt vor BGH gegen Schutzgemeinschaft für Bankkunden

Spalt, 4.4.2011. Die Deutsche Bank musste vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erneut eine Schlappe einstecken. Der BGH untersagte der Deutschen Bank mit Urteil vom 08.02.2011, Aktenzeichen XI ZR 232/10, in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern eine Vergütungsklausel zu verwenden, wonach die Deutsche Bank von ihren Kunden pro Stunde € 40,-- bei der Bearbeitung von Nachlassfällen verlangt. Geklagt hatte die Schutzgemeinschaft für Bankkunden.

OLG Nürnberg: Auslagenklausel der Sparkassen gegenüber Verbrauchern unwirksam

Spalt, 14.02.2011. Das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG Nürnberg) hat mit Urteil vom 25.01.2011, Aktenzeichen 3 U 1606/10, entschieden, dass die Klausel Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen (AGB Sparkassen), die von allen Sparkassen bundesweit identisch verwendet wird, unwirksam ist. Das Urteil hat bundesweite Bedeutung, da die Klausel mit inhaltsgleichem Wortlaut auch von den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken verwendet wird. Die Klausel lautet wie folgt:

Bearbeitungsgebühr für Sparkassen-Privatkredit rechtswidrig

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) hat erneut einen wichtigen Sieg für alle Sparkassenkunden errungen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 02.12.2010 (Aktenzeichen 8 U 1461/10) dürfen Sparkassen von ihren Privatkunden keine Bearbeitungsgebühr für Privatkredite mehr fordern.

SfB obsiegt gegen Sparkasse Rhein-Haardt vor Pfälzischem OLG

Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB), hat für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Rhein-Haardt einen wichtigen Sieg vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht errungen.

Mit Urteil vom 07.10.2010 hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Aktenzeichen 4 U 96/10) entschieden, dass es die Sparkasse Rhein-Haardt zu unterlassen hat, sich gegenüber ihren Privatkunden auf Nr. 17 II ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der alten Fassung zu berufen.

SfB fordert gesetzliche Verpflichtung für Kreditinstitute niedrige Zinssätze an Kunden weiter zu geben

Spalt, 27.09.2010. Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB) kritisiert die Zinsabzocke der Banken bei Dispokrediten scharf. Verbraucher müssen zum Teil 14 Prozent Zinsen für die Überziehung ihres Kontos zahlen. Wenn das Konto über den Disporahmen überzogen wird sind sogar bis zu 19,25 Prozent Zinsen fällig.

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