SfB obsiegt gegen Sparkasse Rhein-Haardt vor Pfälzischem OLG
Heidrun Jakobs - 15. November 2010
Die Schutzgemeinschaft für Bankkunden e.V. (SfB), hat für die Kundinnen und Kunden der Sparkasse Rhein-Haardt einen wichtigen Sieg vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht errungen.
Mit Urteil vom 07.10.2010 hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Aktenzeichen 4 U 96/10) entschieden, dass es die Sparkasse Rhein-Haardt zu unterlassen hat, sich gegenüber ihren Privatkunden auf Nr. 17 II ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der alten Fassung zu berufen.